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| Wan Athit, 05. Ganyayon 2553 | Sonntag, 05. September 2553 (2010 n.Chr.) |
Was sagt der Buddhismus über die Ehe?
Der Buddhismus kennt kein sog. Sakrament der Ehe, das Zusammenleben zweier Personen soll auf gegenseitiger Zuneigung, Respekt, Treue, Achtung, Verantwortung füreinander und gegenseitige Rücksichtnahme beruhen, nicht auf dem Segen und der Zustimmung irgendeines imaginären Gottes.
Eine Eheschliessung wird also als eine rein weltliche Angelegenheit betrachtet und richtet sich nach den jeweils vorherrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen. Es ist daher für einen Buddhisten auch problemlos möglich, eine einmal eingegangene Partnerschaft wieder aufzulösen, sollten die Partner feststellen, dass sie definitiv nicht "zusammenpassen", also keine harmonische Verbindung zwischen den beiden auf Dauer möglich ist. Ebenso wie die Eheschliessung unterliegt somit auch eine Ehescheidung rein den geltenden gesellschaftlichen Sitten und Gebräuchen. Der Buddhismus akzeptiert also jede Form von Partnerschaft, ob mit oder ohne Trauschein, unabhängig von Altar und Segen, der Buddhismus diskrimniert also von sich aus keine wie auch immer geartete Weise des Zusammenlebens zweier Menschen. Dennoch werden auch zu buddhistischen Hochzeitsfeiern Ordensleute eingeladen, die dem Paar auf Wunsch auch ihren Segen spenden - dies ist aber kein religiöser Akt, kein Gott verbindet hierbei die Menschen. Wenn sich zwei Menschen jedoch entschliessen, in einer Partnerschaft zusammenzuleben, dann sollen sie sich an die Empfehlungen des Buddha halten, die er uns in der Sigalovadasutta (Sigalovada Sutta - die Rede an den jungen Sigala, als Verhaltensrichtline für Laien gedacht) dargelegt hat und die etwa wie folgt lauten: Der Gatte dient seiner Gattin:
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